Im Zuge des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets gab es zum 1. Januar 2020 interessante Änderungen bei den BAFA-Programmen zur Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert seit Januar 2020 mit erhöhten Zuschüssen den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Gebäudeheizung. Grundlage ist das angepasste Marktanreizprogramm.
Was wird gefördert?
Im Neubau werden Solarthermieanlagen sowie Biomasse- und Wärmepumpenanlagen gefördert.
In Bestandsgebäuden werden Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen, "Renewable-Ready" Gas-Brennwertheizungen sowie der Austausch von alten Ölheizungen gefördert.
Interessant ist insbesondere die Kombination einer KfW Förderung bspw. für die Fenster sowie für die Boden-, Wand- und Dachdämmung und die parallele Förderung der Heizungsanlage über das BAFA.
Selbstverständlich ist die Förderung an einige Bedingungen gekoppelt und umfasst bestimmte Anlagentypen und Konfigurationen. Genau hier helfen wir Ihnen mit unserer Beratung, Berechnung, der Auswahl der passenden Förderkonstellation sowie mit den notwendigen nachweisen. Rufen Sie uns für weitere Informationen gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.